Satzung

Satzung der AKTION DRITTE WELT e.V.

Erstfassung 10.08.1982 Geändert durch die Mitgliederversammlung vom 24.06.88

Zuletzt geändert durch die Mitgliederversammlung am 13.04.2018

 

§ 1 Name

Der Verein nennt sich Aktion Dritte Welt (e.V.)

 

§ 2 Eintragung

Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden.

 

§ 3 Sitz und Geschäftsjahr

Der Sitz des Vereins ist 79540 Lörrach-Stetten

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§ 4 Zweck

  1. Ziel und Aufgabe des Vereins ist die Förderung der Beziehungen zu den Menschen in der Dritten Welt auf der Grundlage von Toleranz, Völkerverständigung und des christlichen Liebesgebots.
  2. Der Satzungszweck wird vor allem verwirklicht durch:
  • Information der Öffentlichkeit über die besonderen Probleme in der Dritten Welt
  • Förderung von Aktivitäten, die ein Bewußtsein für die Zusammenhänge zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern in unserer Bevölkerung schaffen
  • ideelle, finanzielle und materielle Unterstützung von gemeinnützigen, sozial-integrativen sowie kirchlich-karitativen oder ähnlichen Intitiativen in den Entwicklungsländern.

Bei seiner Tätigkeit im Sinne des Abs. (1) legt der Verein besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit sozialen, öffentlichen, privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen, die den in Abs. (1) beschriebenen Zielen des Vereins förderlich sind

 

§ 5 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt in Durchführung des § 4 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6 Mitgliedschaft

  1. Ordentliche Mitglieder können – ungeachtet der Staatsangehörigkeit – natürliche Personen werden, die den Zwecken des Vereins gemäß § 4 zustimmen.
  2. Fördernde Mitglieder können natürliche Personen werden, oder juristische Personen, die als Institutionen auch auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe, der Entwicklungspolitik oder der Bildungsarbeit in diesem Bereich tätig sind.
  3. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich bei einem Vorstandsmitglied zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch
    • Tod
    • schriftliche Austrittserklärung zum Ende des jeweiligen Monats
    • Ausschluß durch die Mitgliederversammlung. Ein Mitglied kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn es sich vereins-schädigend verhält. Der Ausschluß wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der bei der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen vollzogen.
    • Verweigerung der Beitragszahlung automatisch dann, wenn das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in Verzug ist und diesen trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht bezahlt

§ 7 Beitrag

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines Jahresbeitrags. Die Beitragshöhe wird durch das Mitglied selbst bestimmt, sofern die Mitgliederversammlung keine Höhe oder Mindesthöhe festsetzt. Nach Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Jahresbeitrag innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres eingezogen.

 

§ 8 Organe

Organe sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§ 9 Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (MV)

  1. Aufgaben der MV
    • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins      gemäß § 4
    • Wahl und Entlastung bzw. Abwahl des Vorstands
    • Kenntnisnahme des Geschäfts- und Kassenberichts
    • Satzungsänderungen
    • Ausschluß von Mitgliedern
    • Festsetzung der Beitragshöhe
    • Auflösung des Vereins gemäß § 11
  1. Einberufung und Beschlußfähigkeit der MV:
    • Die MV findet mindestens einmal im Jahr statt.
    • Die MV ist beschlußfähig, wenn zu ihr mit einer Frist von 14 Tagen unter Beifügung des Tagesordnungsvorschlags und unter Angabe von Ort und Zeit eingeladen ist.
    • Beschlüsse werden – falls nicht anders vorgesehen – mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.
    • Auf Antrag von 20 % der Mitglieder muß eine MV einberufen werden.
    • Die MV wird vom Vorstand schriftlich einberufen.
    • Beschlüsse zur Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen.

§ 10 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

a.     der / dem 1. Vorsitzenden

b.     der Stellvertreterin / dem Stellvertreter

c.      der Schriftführerin / dem Schriftführer

d.     der Kassenführerin / dem Kassenführer

e.     den Beisitzerinnen / Beisitzern

 

2.    Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt jeweils zwei Jahre. Jährlich versetzt sind jeweils zu wählen

a.    die / der Vorsitzende, die Schriftführerin / der Schriftführer und jeweils die Hälfte der Beisitzer/ -innen

b.    die / der stellvertretende Vorsitzende, die Kassenführerin / der Kassenführer und jeweils die Hälfte der Beisitzer/ -innen

 

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die / der Vorsitzende und die / der stellvertretende Vorsitzende

4. Der Verein wird durch die / den Vorsitzende /-n gerichtlich und außergerichtlich vertreten, ersatzweise durch die / den stellvertretende /-n Vorsitzende /-n. Beide haben Einzelvollmacht. Die übrigen Vorstands-mitglieder sind der / dem Vorsitzenden bzw. der Stellvertretung gegenüber weisungsgebunden.

5.  Eine der Beisitzer-Funktionen ist für die Leitung des dem e.V. angeschlossenen Weltladens Milch-Hüsli zu reservieren.

6. Die Kassengeschäfte werden jährlich durch mindestens zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Revisoren („Kassenprüfer“) geprüft.

7. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils mit einfacher Stimmenmehrheit zu wählen. Eine Abwahl kann nur mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erfolgen.

8. In den Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu führen und von der Schriftführerin / dem Schriftführer und der / dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.     

                                                                                                      -

§ 11 Auflösung des Vereins

1.      Eine Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder.

2.      Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an

a.     MISEREOR, Sitz Aachen

b.     Aktion BROT FÜR DIE WELT, Stuttgart,

        die es im Sinne des § 4 zu verwenden haben.

 

Lörrach-Stetten, den 13.04.2018

Der Vorstand

gez. Reinhard Schmitt                    gez. Peter Rapp                gez. Gertrud Seilnacht  Ehrenvorsitzende

Vorstand

Vorstandsmitglieder der Aktion Dritte Welt e.V.

 Stand: Jahresmitgliederversammlung 29.04.2019

 

Reinhard Schmitt                                                                                     Vorsitzender Aktion Dritte Welt e.V.

Am Sonnenrain 55, 79539 Lörrach                                                        Partnerbetreuung Peru
Telefon: 07621/87980

Peter Rapp                                                                                               Stellvertretender Vorsitzender
Lindbuckweg 23, 79540 Lörrach-Stetten                                             Partnerbetreuung Afrika, Bolivien, Chile
Telefon: 07621/170770

Monika Heindl                                                                                          Ladenleiterin  Weltladen Milch-Hüsli

Blücherstr. 11, 79539 Lörrach                                                                Telefon: 07621-1610686

Telefon: 45113                                                          

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Gisela Volk

Am Lehbühl 5a, 79541 Lörrach-Hauingen

Telefon: 07621/54679

Beisitzerin, Spenderbetreuung,

Spendenbescheinigungen,

Stellvertretung Weltladen Milch-Hüsli


Marie-Antoinette Biesel

Baslerstr. 129, 79540 Lörrach

Telefon: 07621/5702885

Schriftführung,

Mitgliederbetreuung,

Partnerbetreuung Brasilien



Andrea Loritz                                                                                             Kassenführung Spendenkonto und Weltladen

Ritterstr. 6, 79541 Lörrach

Telefon 54002

Elfra Sandmann
Juraweg 13, 79540 Lörrach  

Beisitzerin


Monika Scheler
Danziger Str. 22, 79539 Lörrach     

Beisitzerin



Gertrud Seilnacht
Chesterplatz 8,  79539 Lörrach         

Telefon 07621 / 10922

Ehrenvorsitzende


Standort Weltladen  Milchhüsli